Behandlung mit und ohne Verordnung

Wir nehmen Patienten aller Kassen auf – dazu gehören gesetzlich Versicherte (GKV), Berufsgenossenschaften (BG), privat Versicherte (PKV) sowie Selbstzahler.

Physiotherapie ist in unserer Praxis auch ohne ärztliche Verordnung möglich, wenn sie im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie durchgeführt wird. Grundlage ist § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz, wonach die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation einer Erlaubnis bedarf. Nach § 1 Abs. 2 HeilprG umfasst Heilkunde Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Die sektorale Heilpraktikererlaubnis berechtigt dazu, diese Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie auszuüben. Die Behandlung erfolgt als private Selbstzahlerleistung und ersetzt keine ärztliche Abklärung bei medizinischen Warnzeichen.

Unser Therapieangebot für Ihre Beweglichkeit

Unser Therapieangebot ist ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Eine wissenschaftliche Vorgehensweise hilft uns dabei, die Behandlung exakt an Ihre Beschwerden anzupassen. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz.

In unserer Praxis bieten wir unter anderem folgendes an:

Weitere Therapieangebote:

Patienten-Service

Ihr erster Besuch bei uns

Um Ihnen Wartezeiten in der Praxis zu ersparen, können Sie alle wichtigen Dokumente bereits bequem von zu Hause aus ausfüllen und zu Ihrem Termin mitbringen.

Anmeldung

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Anamnese

Für eine zielgerichtete Behandlung bitten wir Sie um Ihre Vorgeschichte.

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Kontaktieren Sie uns gerne bei Unklarheiten vor Ihrem Termin.

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